Allgemeine Geschäftsbedingungen

Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) sollen die Grundlage für eine vertrauensvolle und effektive Zusammenarbeit zwischen der GoSuccess GmbH, Am Hopfenhof 1, 21380 Artlenburg (nachfolgend „GoSuccess GmbH“) und deren Kunden (nachfolgend „Auftraggeber“) schaffen.

Der Geschäftsbereich der GoSuccess GmbH richtet sich an Unternehmen und umfasst u.a. das Hosting von Websites, die Vermietung von virtuellen und physischen Servern und Netzwerken, die Registrierung von Domains, den Vertrieb von SSL und anderen Zertifikaten, die Bereitstellung von Softwareprogrammen nebst den zu ihnen gehörenden Funktionen, Schnittstellen und Datenspeicherungen, die von der GoSuccess GmbH als ein Software-as-a-Service-Dienst (nachfolgend „SaaS-Software“) bereitgestellt werden sowie Entwicklungsleistungen.

Inhalt

Teil 1
Geltungsbereich, Definitionen, Vertragsschluss Und Allgemeine Pflichten des Auftraggebers

§ 1 Geltungsbereich

(a) Die AGB sind Bestandteil der zwischen der GoSuccess GmbH und dem Auftraggeber abgeschlossenen Verträge nebst Folgeaufträgen sowie Grundlage der durch die GoSuccess GmbH erbrachten Leistungen.

(b) Es gelten die AGB in der zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen Fassung.

(c) Leistungsbeschreibungen, Tarife und SLA des Tarifs, jeweils sofern gestellt, sind Teil des Vertrags und gehen im Fall eines Widerspruchs zu diesen AGB, den Bestimmungen dieser AGB vor.

(d) Die als „Besondere Bestimmungen“ gekennzeichneten Teile dieser AGB gehen den allgemeinen Bestimmungen dieser AGB vor.

(e) Von diesen AGB abweichende individuelle Vereinbarungen der Vertragsparteien gehen diesen AGB vor, bedürfen jedoch der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung der Schriftform.

(f) Abweichende allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers gelten nur, sofern die GoSuccess GmbH ihnen ausdrücklich zugestimmt hat, was schriftlich geschehen muss. Eine nicht erfolgte Zurückweisung gegenläufiger und mitgeteilter AGB der Auftraggeber stellt keine Zustimmung dar.

(g) Die GoSuccess GmbH ist berechtigt für zusätzliche und gesonderte Leistungen die Geltung zusätzlicher AGB zu vereinbaren. Sofern die zusätzlichen AGB diesen AGB widersprechen, haben die zusätzlichen AGB Vorrang.

§ 2 Definitionen

(a) Dauerschuldverträge

Hierunter sind Verträge zu verstehen, die für eine bestimmte oder unbestimmte Laufzeit abgeschlossen werden, z.B. Pflege- und Wartungsverträge sowie Webhostingverträge.

(b) Hauptvertrag

Im Hauptvertrag werden die konkreten vertraglichen Leistungen der GoSuccess GmbH definiert und konkretisiert (z.B. Benennung der SaaS-Software nebst deren Funktionsumfang oder der Tarife beim Webhosting).

(c) Inhalte

Unter dem im Folgenden verwendeten Begriff „Inhalte“ sind alle Inhalte und Informationen, wie zum Beispiel Fotografien, Grafiken, Logos, Videos, Texte, Quellcodes, Angaben über Orte und Personen sowie Links zu verstehen.

(d) SaaS / Software-as-a-Service

Software as a Service (SaaS) ist ein Softwarevertriebsmodell, bei dem die Anwendungen von dem Anbieter auf dessen Server bereitgestellt, betrieben sowie betreut und den Nutzern als laufende Leistungen über Fernzugriff (in der Regel das Internet) bereitgestellt werden.

(e) SLA / Service Level Agreement

Ein Service Level Agreement ist Teil der Leistungsbeschreibung eines Tarifs und legt zugesicherte Verfügbarkeiten der vereinbarten Leistungen fest.

(f) Software

Unter „Software“ werden ausführbare Programme und die zugehörigen Funktionen, Daten und Gestaltungselemente verstanden. Zur Software gehören u.a. Anwendungsprogramme, Applikationen und Webseiten.

(g) Unternehmer (Geschäftspersonen) / Verbraucher

Die Begriffe „Unternehmer“ und „Verbraucher“ werden entsprechend deren Definition in den §§ 13 und 14 des Bürgerlichen Gesetzbuches verwendet. Verbraucher ist demnach jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zwecke abschließt, der überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann. Unternehmer, bzw. Geschäftsperson ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.

(h) Vertragsparteien

Der Begriff fasst den Auftraggeber, als auch die GoSuccess GmbH zusammen.

§ 3 Angebote und deren Annahme

(a) Beschreibungen und Darstellungen auf Webseiten oder in Prospekten stellen keine verbindlichen Angebote dar.

(b) Vertragsanfragen (inkl. Auftrags- und sonstigen Leistungsanfragen) an die GoSuccess GmbH begründen erst ab deren Annahme eine vertragliche Beziehung zu der GoSuccess GmbH. Die GoSuccess GmbH behält sich vor, Vertragsanfragen abzulehnen.

(c) Angebote sind vorbehaltlich anderer Angaben 14 Tage lang gültig.

(d) Bietet die GoSuccess GmbH Onlinebestellmöglichkeiten an, kommen Verträge mit ausdrücklicher Bestätigung des Vertragsschlusses seitens der GoSuccess GmbH oder Erfüllung der vertraglichen Leistung durch die GoSuccess GmbH zustande. Darüber hinaus stellen online abgegebene Bestellungen lediglich Angebote seitens der Auftraggeber dar.

§ 4 Änderung der AGB

(a) Die GoSuccess GmbH behält sich vor, die AGB jederzeit mit Wirkung für die Zukunft zu ändern. Die Änderung erfolgt nur beim Vorliegen von triftigen und sachlichen Gründen, insbesondere rechtlicher, technischer und betriebswirtschaftlicher Natur.

(b) Im Fall von Änderungen teilt die GoSuccess GmbH den Auftraggebern die geänderten AGB zumindest in Textform mit, so dass die Auftraggeber zwei Wochen Zeit haben, der Änderung zu widersprechen. Im Fall eines Widerspruchs haben die Auftraggeber und die GoSuccess GmbH das Recht zu kündigen. Die Kündigung darf nicht erfolgen, sofern sie die vertraglichen Interessen der Auftraggeber unangemessen beeinträchtigen würde. Widersprechen die Auftraggeber den geänderten Bedingungen nicht innerhalb der Frist, gelten sie als angenommen.

§ 5 Subunternehmer

(a) Die GoSuccess GmbH hat das Recht, sich zur Erfüllung dieses Vertrags Subunternehmer zu bedienen, sofern dem keine Interessen des Auftraggebers sowie Vertraulichkeitspflichten und datenschutzrechtliche Pflichten sowie Vereinbarungen entgegen stehen.

(b) Die Mitarbeiter von der GoSuccess GmbH treten in kein Arbeitsverhältnis zum Auftraggeber. Weisungen wird der Auftraggeber ausschließlich dem von der GoSuccess GmbH benannten verantwortlichen Mitarbeiter mit Wirkung für und gegen die GoSuccess GmbH erteilen.

§ 6 Fristen und Termine

(a) Fristen und Termine gelten nur dann als verbindlich, wenn die GoSuccess GmbH eine Frist oder einen Termin ausdrücklich nennt oder sonst ausdrücklich zusagt oder die Verbindlichkeit sich aus dem Gesetz ergibt.

(b) Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt oder unter Umständen, die im Anwendungsbereich des Auftraggebers liegen (nicht rechtzeitige Zurverfügungstellung von Inhalten etc.), hat die GoSuccess GmbH nicht zu vertreten und berechtigt die GoSuccess GmbH, das Erbringen der betroffenen Leistung um die Dauer der Behinderung/Verzögerung zuzüglich einer angemessenen Frist hinauszuschieben. Die GoSuccess GmbH verpflichtet sich im Gegenzug, dem Auftraggeber die Leistungsverzögerungen aufgrund von höherer Gewalt anzuzeigen.

§ 7 Allgemeine Pflichten des Auftraggebers

(a) Der Auftraggeber ist verpflichtet, der GoSuccess GmbH seinen vollständigen Namen und eine ladungsfähige Postanschrift (keine Postfach- oder anonyme Adresse), E-Mail-Adresse und Telefonnummer anzugeben. Der Auftraggeber versichert, dass alle der GoSuccess GmbH mitgeteilten Daten richtig und vollständig sind. Der Auftraggeber hat bei Änderungen die Daten unverzüglich durch Mitteilung an die GoSuccess GmbH per Post, Telefax oder E-Mail zu aktualisieren.

(b) Für sämtliche Inhalte, die der Auftraggeber auf dem Server abrufbar hält oder speichert ist der Auftraggeber verantwortlich. Der Auftraggeber hat die geltenden nationalen und internationalen Gesetze, gewerbliche Schutzrechte sowie sonstige Rechte Dritter zu beachten. Der Auftraggeber ist im Rahmen seiner Verpflichtung zur Einhaltung der gesetzlichen und vertraglichen Regelungen auch für das Verhalten Dritter, die in seinem Auftrag tätig werden, insbesondere von Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen verantwortlich. Dies gilt auch für sonstige Dritte, denen er wissentlich Zugangsdaten zu den Diensten und Leistungen von der GoSuccess GmbH zur Verfügung stellt. Die GoSuccess GmbH ist nicht verpflichtet, den Server des Auftraggebers auf eventuelle Rechtsverstöße zu prüfen.

(c) Der Auftraggeber verpflichtet sich, die GoSuccess GmbH unverzüglich und vollständig zu informieren, falls er aus der Verwendung der vertragsgegenständlichen Dienste gerichtlich oder außergerichtlich in Anspruch genommen wird.

(d) Sollte ein Dritter bei der GoSuccess GmbH die Verletzung von Rechten oder sonstige Rechtsverstöße geltend machen, so unterrichtet die GoSuccess GmbH den Auftraggeber unverzüglich. Der Auftraggeber hat in diesem Fall das Recht, die Verteidigung zu übernehmen.

(e) Die Leistungen der GoSuccess GmbH beinhalten keine rechtliche Prüfung oder rechtliche Beratung sowie Erfüllung von gesetzlichen Informationspflichten des Auftraggebers (z.B. Datenschutzerklärungen). Sofern die GoSuccess GmbH dem Auftraggeber rechtliche Unterlagen (z.B. Ergänzungen der Datenschutzerklärung) zur Verfügung stellt, handelt es sich hierbei um rechtliche Muster ohne Anspruch auf Richtigkeit und Vollständigkeit, die vom Auftraggeber individuell zu überprüfen sind.

(f) Dem Auftraggeber obliegt es, bei der Benutzung von Zugangsdaten zu der Software größtmögliche Sorgfalt walten zu lassen und jedwede Maßnahme zu ergreifen, welche den vertraulichen, sicheren Umgang mit den Zugangsdaten gewährleistet und deren Bekanntgabe an Unberechtigte verhindert. Der Auftraggeber ist für den Missbrauch von Zugangsdaten verantwortlich, falls er nicht darlegen und nachweisen kann, dass der Missbrauch nicht auf dem Verschulden des Auftraggebers basierte. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die GoSuccess GmbH umgehend zu informieren, wenn Anlass zu der Vermutung besteht, dass ein Unberechtigter Kenntnis von Zugangsdaten hat und/ oder sie missbraucht.

(g) Dem Auftraggeber obliegt es die von ihm auf den Systemen von der GoSuccess GmbH installierte betriebene Software (beispielsweise CMS-Systeme) durch Updates auf dem aktuellen Sicherheitsstand zu halten.

§ 8 Einhaltung gesetzlicher Vorschriften, verbotene Inhalte

(a) Der Auftraggeber ist verpflichtet im Rahmen der gesetzlichen Regeln, insbesondere unter Einhaltung des Telemediengesetzes vorgeschriebene Angaben zu machen.

(b) Der Auftraggeber darf keine E-Mails mit jeweils gleichem Inhalt ohne Einverständnis des jeweiligen Empfängers massenhaft (sog. „Spam“) über die Systeme bzw. Server von der GoSuccess GmbH versenden.

(c) Die vom Auftraggeber auf den Servern von der GoSuccess GmbH gespeicherte Daten und Inhalte, eingeblendete Banner sowie die bei der Eintragung in Suchmaschinen verwendeten Schlüsselwörter dürfen nicht gegen gesetzliche Verbote, die guten Sitten oder Rechte Dritter (insbesondere Marken, Namens- und Urheberrechte) verstoßen. Dem Auftraggeber ist es dabei ausdrücklich nicht gestattet pornographische Inhalte sowie auf Gewinnerzielung gerichteten Leistungen anzubieten oder anbieten zu lassen, die pornographische oder erotische Inhalte (z. B. Nacktbilder, Peepshows etc.) zum Gegenstand haben. Dies gilt auch dann, wenn die Inhalte auf einem anderen Server als denen von der GoSuccess GmbH abgelegt sind und nur mittels einer über die GoSuccess GmbH registrierten Domain bzw. Subdomain oder Umleitung erreicht werden.

(d) Die Leistungen der GoSuccess GmbH beinhalten keine rechtliche Prüfung oder rechtliche Beratung (zum Beispiel markenrechtlicher, urheberrechtlicher, datenschutzrechtlicher, wettbewerbsrechtlicher, standesrechtlicher Art) sowie Erfüllung von gesetzlichen Informationspflichten des Auftraggebers (z.B. Anbieterkennzeichnung, Datenschutzerklärung, Verbraucherunterrichtung bei Fernabsatzverträgen, etc.).

(e) Soweit die GoSuccess GmbH von Dritten oder von staatlichen Stellen wegen rechts- oder vertragswidriger Handlungen des Auftraggebers in Anspruch genommen wird, verpflichtet sich der Auftraggeber, die GoSuccess GmbH von allen Ansprüchen freizustellen und diejenigen Kosten zu tragen, die durch die Inanspruchnahme oder Beseitigung des rechtswidrigen Zustandes entstandenen sind. Dies umfasst insbesondere die Rechtsverteidigungskosten der GoSuccess GmbH. Die Freistellung wirkt auch – als Vertrag zu Gunsten Dritter – für die jeweilige Domain-Vergabestelle, sowie sonstiger für die Registrierung von Domains eingeschalteter Personen.

Teil 2
Besondere Bestimmungen für Webhosting

§ 1 Vertragsgegenstand und Laufzeit

(a) Die GoSuccess GmbH stellt dem Auftraggeber entsprechend der jeweiligen Leistungsbeschreibung des gewählten Tarifs Speicherplatz auf einem Webserver, Datenbanken und Postfächer auf einem E-Mail-System zur Verfügung. Der Auftraggeber teilt sich die physischen Server mit anderen Kunden der GoSuccess GmbH.

(b) Soweit in der jeweiligen Leistungsbeschreibung des gewählten Tarifs eine bestimmte Speicherkapazität genannt ist, gilt diese für den gesamten, gemäß Leistungsbeschreibung zur Verfügung stehenden Speicherplatz des Servers und dient unter anderem auch der Speicherung von Datenbanken, Logdateien etc.

(c) Soweit in der jeweiligen Leistungsbeschreibung des gewählten Tarifs eine Gesamt-Speicherkapazität für E-Mail-Postfächer genannt ist, kann der Auftraggeber diesen Speicherplatz im Rahmen der in der in der Leistungsbeschreibung genannten Grenzen beliebig auf die eingerichteten Postfächer verteilen. Zur Berechnung wird der zugeteilte Speicherplatz herangezogen, nicht der tatsächlich verwendete. Sind in der Leistungsbeschreibung keine Grenzwerte genannt, gelten eine Mindestgröße von 100 MB und eine Maximalgröße von 5.000 MB je Postfach als vereinbart.

(d) Neben der Bereitstellung der Server und Dienste schuldet die GoSuccess GmbH ihr Bemühen, die vom Auftraggeber vertragsgemäß darauf gespeicherten Daten über das von der GoSuccess GmbH zu unterhaltende Netz und das damit verbundene Internet für die Öffentlichkeit abrufbar zu machen. Die GoSuccess GmbH ist für die Abrufbarkeit nur insoweit verantwortlich, als der Nichtzugang ausschließlich auf den von ihr betriebenen Teil des Netzes zurückzuführen ist.

(e) Der Auftraggeber hat weder dingliche Rechte an den Servern, die seine Leistungen bereitstellen und vorbehaltlich anderslautender Vereinbarungen kein Recht auf Zutritt zu den Räumlichkeiten, in denen sich die Server befinden.

(f) Die GoSuccess GmbH erstellt wöchentlich eine vollständige Sicherung des Kunden-Accounts. Es werden immer die letzten beiden Sicherungen gespeichert, also insgesamt zwei Sicherungen für maximal die letzten beiden Wochen.

(g) und die Sicherungen mindestens sieben Tage aufbewahrt. Eine Wiederherstellung von Daten des Auftraggebers ist kostenpflichtig, es sei denn der Datenverlust wurde durch die GoSuccess GmbH verschuldet.

(h) Wenn nicht in der Leistungsbeschreibung des Tarifs anders angegeben, beträgt die Laufzeit 12 Monate und die Kündigungsfrist 30 Tage.

§ 2 Einschränkungen der Nutzung durch den Auftraggeber

(a) Der Auftraggeber hat sicherzustellen, dass die Internet-Präsenzen oder Daten anderer Kunden der GoSuccess GmbH, die Serverstabilität, Serverperformance oder Serververfügbarkeit nicht in irgendeiner Weise entgegen der vertraglich vorausgesetzten Verwendung beeinträchtigt werden. Insbesondere ist es dem Auftraggeber nicht gestattet, auf dem Server

  1. Banner-Programme (Bannertausch, Ad-Server, usw.) zu betreiben;
  2. Freespace-Angebote, Subdomain-Dienste, Countersysteme usw. anzubieten;
  3. ein Chat-System zu betreiben.

(b) Die GoSuccess GmbH hat das Recht, die Maximalgröße der zu versendenden E-Mails auf einen angemessenen Wert zu beschränken. Der diesbezügliche Wert beträgt derzeit 50 MB.

(c) Die GoSuccess GmbH hat das Recht, die maximale Anzahl von versendeten E-Mails zur Eindämmung von Missbrauch zu beschränken. Der diesbezügliche Wert beträgt derzeit 300 E-Mails je Stunde und Hostingaccount. Die maximale Anzahl von Empfängern je E-Mail ist auf 50 beschränkt.

§ 3 Vertragsänderung

(a) Die GoSuccess GmbH bleibt das Recht vorbehalten, Leistungen zu erweitern, zu ändern und Verbesserungen vorzunehmen, insbesondere wenn diese dem technischen Fortschritt dienen, notwendig erscheinen, um Missbrauch zu verhindern, oder die GoSuccess GmbH aufgrund gesetzlicher Vorschriften hierzu verpflichtet ist. Freiwillige, unentgeltliche Dienste und Leistungen der GoSuccess GmbH, die ausdrücklich als solche bezeichnet und nicht Teil der Leistungsbeschreibung sind, können jederzeit eingestellt werden. Die GoSuccess GmbH wird bei Änderungen und der Einstellung kostenloser Dienste und Leistungen auf die berechtigten Interessen des Auftraggebers Rücksicht nehmen.

(b) Die GoSuccess GmbH kann darüber hinaus ihre Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag auf einen oder mehrere Dritte übertragen („Vertragsübernahme“). Die GoSuccess GmbH hat dem Auftraggeber die Vertragsübernahme mindestens 2 Wochen vor dem Zeitpunkt der Übernahme mitzuteilen. Für den Fall der Vertragsübernahme steht dem Auftraggeber das Recht zu, den Vertrag mit Wirkung zum Zeitpunkt der Vertragsübernahme zu kündigen.

§ 4 Nutzungsrechte

(a) Sofern die Leistungen der GoSuccess GmbH die Überlassung/Stellung/Zugänglichmachung und vergleichbare Nutzungsmöglichkeiten von Software beinhalten, gewährt die GoSuccess GmbH dem Auftraggeber ein nicht-ausschließliches Recht zur Nutzung der Software für die Dauer der Vertragslaufzeit. Daneben gelten ergänzend die Lizenzbestimmungen der jeweiligen Hersteller. Das Nutzungsrecht ist nicht auf Dritte übertragbar.

(b) Mit dem Ende des Nutzungsrechts hat der Auftraggeber alle Medien, Dokumentationen, etc. an die GoSuccess GmbH zurückzugeben und die Software von dessen System zu löschen, sofern dem keine Aufbewahrungspflichten entgegen stehen. Der Auftraggeber löscht die Software in jeder Form von seinen Systemen, soweit er nicht gesetzlich zur längeren Aufbewahrung verpflichtet ist.

Teil 3
Besondere Bestimmungen für Server

§ 1 Vertragsgegenstand und Laufzeit

(a) Die GoSuccess GmbH stellt dem Auftraggeber entsprechend der jeweiligen Leistungsbeschreibung des gewählten Tarifs ein betriebsbereites, dediziertes Rechnersystem bestehend aus der entsprechenden Hard- und Software (sog. „Root Server“) oder aber Speicherplatz auf einem virtuellen Server zur Verfügung, die jeweils mit Server-Management-Diensten verbunden sein können (nachfolgend einheitlich als „Server“ bezeichnet).

(b) Der in der jeweiligen Leistungsbeschreibung des gewählten Servers angegebene Festplattenplatz gilt für alle auf dem Server gespeicherten Daten inklusive dem vom Betriebssystem belegten Speicherplatz.

(c) Wenn nicht in der Leistungsbeschreibung des Tarifs anders angegeben, beträgt die Laufzeit 12 Monate und die Kündigungsfrist 30 Tage.

§ 2 Sicherheit und Datensicherung

(a) Der Auftraggeber ist verantwortlich für die Absicherung seines Servers, insbesondere durch die regelmäßige Installation von Sicherheitsupdates für das Betriebssystem und die installierte Software.

(b) Die GoSuccess GmbH erstellt keine Datensicherungen der Server des Auftraggebers. Dem Auftraggeber obliegt es, alle Dateien und Softwareeinstellungen selbst regelmäßig zu sichern. Die Datensicherung hat jedenfalls vor Vornahme jeder vom Auftraggeber vorgenommenen Änderung zu erfolgen sowie vor Wartungsarbeiten von der GoSuccess GmbH, soweit diese rechtzeitig durch die GoSuccess GmbH angekündigten wurden. Die vom Auftraggeber erstellten Sicherungskopien sind keinesfalls auf dem Server zu speichern.

Teil 4
Besondere Bestimmungen für Domains

§ 1 Vertragsgegenstand und Laufzeit

(a) Bei der Verschaffung und / oder Pflege von Domains wird die GoSuccess GmbH im Verhältnis zwischen dem Auftraggeber und der jeweiligen Organisation zur Domain-Vergabe („Registrar“) lediglich als Vermittler tätig. Die GoSuccess GmbH übernimmt keine Gewähr dafür, dass die für den Auftraggeber beantragten Domains überhaupt zugeteilt werden oder zugeteilte Domains frei von Rechten Dritter sind oder auf Dauer Bestand haben. Die unterschiedlichen Top-Level-Domains (z.B. „“DE“) werden von einer Vielzahl unterschiedlicher, meist nationaler Organisationen verwaltet. Jede dieser Organisationen zur Vergabe von Domains hat eigene Bedingungen für die Registrierung und Verwaltung von Domains. Ergänzend gelten daher die jeweils für die zu registrierenden Domain maßgeblichen Registrierungsbedingungen und Richtlinien, z.B. bei DE-Domains die DENIC-Registrierungsbedingungen und die DENIC-Registrierungsrichtlinien der DENIC eG. Diese sind Bestandteil des Vertrages. Für die Registrierung von anderen Top-Level-Domains gelten dementsprechend die Bedingungen der jeweiligen Vergabestelle, die die GoSuccess GmbH dem Auftraggeber auf Wunsch zusendet und die zudem im Internet bei der jeweiligen Vergabestelle abgerufen werden können.

(b) Bei jeder Bestellung einer Domain wird ein eigener Vertrag über deren Registrierung und Pflege geschlossen. Der Vertrag kommt mit der erfolgreichen Registrierung oder Übernahme der Domain zustande.

(c) Sofern Kosten auch im Falle eines nicht erfolgreichen Registrierungsversuchs entstehen, z.B. im Rahmen der Sunrise-Phase einer Domain, wird dies in der Leistungsbeschreibung der Domain gesondert angegeben.

(d) Wenn nicht in der Leistungsbeschreibung der Domain anders angegeben, beträgt die Laufzeit 12 Monate und die Kündigungsfrist 30 Tage.

§ 2 Domainregistrierung

(a) Der Auftraggeber ist insbesondere verpflichtet, zur Domainregistrierung die richtigen und vollständigen Daten des Domaininhabers („Registrant“) und des administrativen Ansprechpartners („Admin-C“) anzugeben. Unabhängig von den einschlägigen Registrierungsbedingungen umfasst dies jeweils neben dem Namen, eine ladungsfähige Postanschrift (keine Postfach- oder anonyme Adresse) sowie E-Mail-Adresse und Telefonnummer. Der Auftraggeber hat bei Änderungen die Daten unverzüglich durch Mitteilung an die GoSuccess GmbH per Webinterface, Post, Telefax oder E-Mail zu aktualisieren.

(b) Die GoSuccess GmbH wird nach Vertragsabschluss die Beantragung der gewünschten Domain beim zuständigen Registrar veranlassen. Die GoSuccess GmbH ist berechtigt, die Aktivierung einer Domain erst nach Zahlung der für die Registrierung vereinbarten Entgelte vorzunehmen. Die GoSuccess GmbH hat auf die Domain-Vergabe durch die jeweilige Organisation keinen Einfluss. Die GoSuccess GmbH übernimmt keine Gewähr dafür, dass die für den Auftraggeber beantragten Domains zugeteilt werden und / oder zugeteilte Domains frei von Rechten Dritter sind oder auf Dauer Bestand haben. Die Auskunft der GoSuccess GmbH darüber, ob eine bestimmte Domain noch frei ist, erfolgt durch die GoSuccess GmbH aufgrund Angaben Dritter und bezieht sich nur auf den Zeitpunkt der Auskunftseinholung von der GoSuccess GmbH. Erst mit der Registrierung der Domain für den Auftraggeber und der Eintragung in der Datenbank des Registrars ist die Domain dem Auftraggeber zugeteilt.

(c) Der Auftraggeber überprüft vor der Beantragung einer Domain, dass diese Domain keine Rechte Dritter verletzt oder gegen geltendes Recht verstößt. Der Auftraggeber versichert, dass er dieser Verpflichtung nachgekommen ist und dass sich bei dieser Prüfung keine Anhaltspunkte für eine Rechtsverletzung ergeben haben.

(d) Der Auftraggeber wird bei der jeweiligen Vergabestelle als Domaininhaber und Admin-C eingetragen.

(e) Eine Änderung der beantragten Domain nach der Registrierung bei dem jeweiligen Registrar ist ausgeschlossen.

§ 3 Sperrung von Domains

(a) Werden von Dritten gegenüber der GoSuccess GmbH Ansprüche wegen tatsächlicher oder behaupteter Rechtsverletzung gemäß Teil 4 – § 2(c) dieser AGB geltend gemacht, ist die GoSuccess GmbH nach einem sachgerechten Ermessen unter Berücksichtigung der Interessen der beteiligten Parteien berechtigt, die Domain des Auftraggebers unverzüglich zu sperren und/oder in die Pflege des Registrars zu stellen.

(b) Es besteht kein Anspruch des Auftraggebers auf Beantragung einer unentgeltlichen Ersatzdomain.

§ 4 Kündigung und Providerwechsel

(a) Bei einer Kündigung erfolgt keine Erstattung der bereits bezahlten Domain-Gebühren, sofern nicht die Kündigung durch die GoSuccess GmbH verschuldet worden ist.

(b) Bei allen über die GoSuccess GmbH registrierten Domains kann der Auftraggeber unter Einhaltung dieser AGB und den jeweiligen Bedingungen der Vergabestelle jederzeit zu einem anderen Provider wechseln, sofern dieser die entsprechende Top-Level-Domain (z.B. „.DE“) anbietet bzw. den Providerwechsel nach den erforderlichen Gegebenheiten und technischen Anforderungen unterstützt. Alle Erklärungen Domains betreffend, insbesondere Domain-Kündigung, Providerwechsel und Domain-Löschung bedürfen der Textform. Sollte seitens des Auftraggebers eine Kündigung mit entsprechendem Transfer-Antrag ausgesprochen werden, ist seitens des Auftraggebers dafür Sorge zu tragen, dass die entsprechende Domain sofort an den neuen Provider übergeleitet wird. Sollte die Domain bis zum Ende der Vertragslaufzeit noch nicht durch den neuen Provider nicht transferiert worden sein, verlängert sich die Vertragslaufzeit automatisch. Nach Eingang des schriftlichen Transfer stellt die GoSuccess GmbH den Authkey zu einer Domain baldmöglichst bereit, sofern alle Gebühren zu der Domain und ggf. zum Transfer beglichen sind.

(c) Der Auftraggeber ist verpflichtet, der GoSuccess GmbH unverzüglich anzuzeigen, wenn er aufgrund einer gerichtlichen Entscheidung die Rechte an einer für ihn registrierten Domain verliert.

Teil 5
Besondere Bestimmungen für SSL- und andere Zertifikate

§ 1 Vertragsgegenstand und Laufzeit

(a) Bei der Verschaffung von Zertifikaten wird die GoSuccess GmbH im Verhältnis zwischen dem Auftraggeber und der jeweiligen Zertifizierungsstelle („Certification Authority“) lediglich als Vermittler tätig. Jede dieser Zertifizierungsstellen hat eigene Bedingungen für die Vergabe von Zertifikaten. Ergänzend gelten daher die Vertragsbedingungen („Subscriber Agreement“) der jeweiligen Zertifizierungsstelle, die die GoSuccess GmbH dem Auftraggeber auf Wunsch zusendet und die zudem im Internet bei der jeweiligen Vergabestelle abgerufen werden können. Diese sind Bestandteil des Vertrages.

(b) Bei jeder Bestellung eines Zertifikats wird ein eigener Vertrag über dessen Beantragung geschlossen. Der Vertrag kommt mit der Beantragung des Zertifikats bei der Zertifizierungsstelle zustande.

(c) Die Dauer des Vertrags entspricht der gewählten Laufzeit des Zertifikats und endet danach automatisch.

§ 2 Pflichten des Auftraggebers, Sperrung des Zertifikats

(a) Der Auftraggeber ist verpflichtet, für die Richtigkeit der für die Ausstellung des Zertifikats benötigten Daten zu sorgen.

(b) Der Auftraggeber ist verpflichtet sicherzustellen, dass das Zertifikat bestimmungsgemäß und nicht missbräuchlich verwendet wird.

(c) Die Zertifizierungsstelle und die GoSuccess GmbH sind berechtigt, das Zertifikat zu sperren wenn der begründete Verdacht auf Missbrauch des Zertifikats besteht oder der Auftraggeber bei der Beauftragung des Zertifikats gegenüber der GoSuccess GmbH unrichtige Angaben gemacht hat.

Teil 6
Besondere Bestimmungen für Saas-Software

§ 1 Leistungs- und Funktionsumfang

(a) Gegenstand des Vertrages ist die Gestattung der Nutzung der im Hauptvertrag genannten und im Leistungsumfang spezifizierten SaaS-Software im Wege der Zurverfügungstellung über Fernzugriff (im Regelfall das Internet) sowie die mit der Software einhergehendem Hosting auf den im Auftrag von der GoSuccess GmbH betriebenen Servern. Eine über die so definierte Funktionalität hinausgehende Beschaffenheit der vertragsgegenständlichen Software ist nicht geschuldet.

(b) Die Software wird dem Auftraggeber als Standardsoftware zur Verfügung gestellt. Individuelle Erweiterungen oder sonstige Anpassungen der Software für den Auftraggeber bedürfen einer gesonderten Vereinbarung.

(c) Die Übernahme von Garantien für bestimmte Eigenschaften der Software bedarf zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch die GoSuccess GmbH.

(d) Die GoSuccess GmbH erstellt wöchentlich eine vollständige Sicherung des Kunden-Accounts. Es werden immer die letzten beiden Sicherungen gespeichert, also insgesamt zwei Sicherungen für maximal die letzten beiden Wochen.

§ 2 Obliegenheiten des Auftraggebers

(a) Dem Auftraggeber obliegt es sorgfältig zu prüfen oder sich fachkundig beraten zu lassen, ob die SaaS-Software den Anforderungen des Auftraggebers entspricht.

(b) Der Auftraggeber trägt ferner Sorge dafür, dass er die erforderlichen Mindestvoraussetzungen an den Betrieb der SaaS-Software hardware- und softwareseitig erfüllt. Die Schaffung und Betreuung der Anbindung des Auftraggebers an das Internet ist kein Gegenstand dieses Vertrages, sondern obliegt dem Auftraggeber.

(c) Dem Auftraggeber obliegt es in eigener Verantwortung die erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, um die SaaS-Software sowie die an die SaaS-Software angebundenen IT-Systeme des Auftraggebers vor Schadsoftware, wie Viren, Trojaner, o.ä. zu schützen.

§ 3 Nutzungsberechtigung

(a) Die an der SaaS-Software und sonstigen im Rahmen der SaaS-Softwareüberlassung dem Auftraggeber zugänglich gemachten Gegenständen bestehenden Urheberrechte, Patentrechte, Markenrechte und alle sonstigen Leistungsschutzrechte stehen im Verhältnis zum Auftraggeber ausschließlich und im vollen Umfang oder sofern Rechte Dritten zustehen als Verwertungsrechte der GoSuccess GmbH zu.

(b) Die GoSuccess GmbH räumt dem Auftraggeber für die vereinbarte Vertragsdauer ein einfaches, nichtübertragbares und nicht unterlizenzierbares Recht zur Nutzung der im Hauptvertrag genannten SaaS-Software im Rahmen des vertraglich festgelegten Umfangs ein.

(c) Darüber hinaus ist der Auftraggeber nicht berechtigt, die SaaS-Software ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung der GoSuccess GmbH entgeltlich oder unentgeltlich zu verändern, vermieten, verleihen, verleasen, veräußern, zu dekompilieren, Maßnahmen des reverse-engeering auf die SaaS-Software anzuwenden oder in welcher technischen Form auch immer gänzlich oder teilweise Dritten zugänglich zu machen oder Dritten die Vornahme der vorgenannten Handlungen zu ermöglichen. Die vorstehenden Verbote bestehen vorbehaltlich zwingender gesetzlicher Vorgaben. Unterlizenzen dürfen nicht eingeräumt werden.

(d) Die GoSuccess GmbH ist berechtigt, angemessene technische Maßnahmen zum Schutz vor einer nicht vertragsgemäßen Nutzung der SaaS-Software zu treffen, sofern die vertragsgemäße Nutzung hierdurch nicht beeinträchtigt wird.

(e) Der Auftraggeber hat auch die Gebühren zu zahlen, soweit ein Dritter die SaaS-Software nutzt, wenn und soweit der Auftraggeber die Nutzung zu vertreten hat. Auf Verlangen der GoSuccess GmbH hat der Auftraggeber sämtliche Angaben zur Geltendmachung von Ansprüchen gegen Dritte unverzüglich zu erteilen. Dies gilt insbesondere für Name und Anschrift der Dritten, wie auch für Art und Umfang der unberechtigten Nutzung.

(f) Der Auftraggeber darf die SaaS-Software nur über die zur Verfügung gestellten Eingabemasken und Schnittstellen nutzen. Verboten sind Handlungen, die geeignet sind, die Funktionalität der SaaS-Software und deren Infrastruktur zu beeinträchtigen (z.B. durch eigene Softwareschnittstellen). Insbesondere ist eine übermäßig Belastung verboten, die über der regulären, bei normaler Benutzung der SaaS-Software zu erwartenden Nutzungsintensität und -häufigkeit liegt (z.B. Software des Auftraggebers, die wegen technischer Fehler permanent unnötige Zugriffe generiert). Die GoSuccess GmbH behält sich das Recht vor, die Nutzung der SaaS-Software gegenüber dem Auftraggeber bei Verstoß einzuschränken, sofern die Einschränkung auf Grund konkreter Umstände als sachlich erforderlich erscheint und keine Alternativen (z.B. Aufforderung des Auftraggebers zur Einstellung der übermäßigen Nutzung) zur Verfügung stehen.

§ 4 Weiterentwicklung

(a) Die Weiterentwicklung der SaaS-Software ist ein wesentlicher Bestandteil des Angebotes der GoSuccess GmbH. Die Weiterentwicklung umfasst die Anpassung an den technischen Fortschritt, Berücksichtigung der Anforderungen der Auftraggeber an die Nutzung der SaaS-Software sowie deren Optimierung.

(b) Die GoSuccess GmbH darf im Rahmen der Weiterentwicklung die SaaS-Software sowie deren Teilfunktionen verändern, ohne dass dies einen Mangel darstellt, sofern hierdurch die Erreichung des Vertragszwecks nicht gefährdet wird.

§ 5 Verfügbarkeit, Störungen und Wartung

(a) Vorbehaltlich anderweitiger Vereinbarungen gewährleistet die GoSuccess GmbH eine Verfügbarkeit der SaaS-Software von 98,5 % bei jährlicher Betrachtungsweise.

(b) Wartungszeiten (welche typische Wartungs-, Umbau-, Update- oder Installationsarbeiten umfassen) zählen als Zeiten der Nichtverfügbarkeit, sofern sie nicht mit dem Auftraggeber abgestimmt wurden.

(c) Nicht zur Nichtverfügbarkeit zählen Einschränkungen oder Ausfälle der SaaS-Software aufgrund von Umständen, die nicht im Einfluss- und Verantwortungsbereich der GoSuccess GmbH liegen (Verschulden Dritter, Störung von Telekommunikationsleitungen, höhere Gewalt, etc.).

(d) Ist die Sicherheit des Softwarebetriebes oder die Aufrechterhaltung der SaaS-Softwareintegrität sowie des Netzbetriebes und -integrität akut gefährdet (z.B. durch Schadsoftware oder unberechtigte Zugriffsversuche) darf die GoSuccess GmbH den Zugang zu der SaaS-Software sowie den Umfang ihrer Funktionen je nach Erfordernis vorübergehend beschränken. Das gilt insbesondere, wenn die Interessen des Auftraggebers gefährdet sind.

(e) Die GoSuccess GmbH ist berechtigt, bei schwerwiegenden Verstößen gegen die dem Auftraggeber obliegenden Pflichten den Zugang des Auftraggebers auf dessen Kosten zu sperren. Während einer Sperrung muss der Auftraggeber für die SaaS-Software-Gebühren aufkommen. Schwerwiegende Verstöße sind solche, welche der GoSuccess GmbH die Aufrechterhaltung der Vertragserfüllung unzumutbar machen, weil Rechte und Interessen der GoSuccess GmbH, Dritter oder des Auftraggebers gefährdet sind (z. B. Zugriff durch unberechtigte Personen, Einschleusung von Schadsoftware).

(f) Der Auftraggeber meldet der GoSuccess GmbH Störungen der Verfügbarkeit der GoSuccess GmbH unverzüglich innerhalb von 24 h soweit die Störungen vom Auftraggeber erkannt wurden oder hätten vom Auftraggeber erkannt werden müssen. Die Verfügbarkeit gilt im Fall erkannter Störungen oder solcher, die der Auftraggeber hätte erkennen müssen, erst ab Vorlage der Störungsmeldung durch Auftraggebers, und nur soweit tatsächlich eine Störung vorliegt, als gemindert.

(g) Die GoSuccess GmbH ist für die Komponenten, die zum Betrieb der SaaS-Software verwendet werden nur insoweit verantwortlich, als sie bis zu den Schnittstellen der Rechenzentren der GoSuccess GmbH zu den öffentlichen Datennetzen reichen. Keine Störung stellen Beeinträchtigungen der Datenübertragung im Softwarebetrieb innerhalb der IT-Systeme des Auftraggebers oder bei Telekommunikationsanbietern dar. Die Schnittstellen stellen den Übergabepunkt für die SaaS-Leistungen der GoSuccess GmbH dar.

§ 6 Schnittstellen

(a) Soweit Die GoSuccess GmbH für die SaaS-Software Schnittstellen (auch bezeichnet als „API“) anbietet, mit denen der Auftraggeber auf die SaaS-Software mit der Software von Drittanbieten zugreifen kann, gewährleistet die GoSuccess GmbH die Funktionsfähigkeit der Schnittstellen nach Maßgabe der Verfügbarkeitsregelungen dieser AGB nur soweit, als die Funktionsfähigkeit im Einflussbereich der GoSuccess GmbH liegt.

(b) Insbesondere kann für fehlende Kompatibilität der Schnittstellen oder Zugriffsmöglichkeit keine Gewährleistung übernommen werden, sofern die Mängel in der Software des Drittanbieters liegen.

(c) Dieselben Einschränkungen gelten, wenn der Auftraggeber die Software Dritter über deren Schnittstellen mit der SaaS-Software der GoSuccess GmbH verknüpft.

§ 7 Gewährleistung

(a) Die Gewährleistung für die SaaS-Software richtet sich nach den Regeln des Mietrechts (Softwaremiete).

(b) Die GoSuccess GmbH behebt Mängel der SaaS-Software und wartet die SaaS-Software innerhalb angemessener Abstände. Als Mängel werden Fehler der SaaS-Software oder Beeinträchtigung der, durch die SaaS-Software verarbeiteten Daten verstanden, die dokumentiert und reproduzierbar sind sowie in deren Folge die vertragsgemäße Nutzung der SaaS-Software durch den Auftraggeber wesentlich beeinträchtigt ist. Dem Auftraggeber obliegt es bei der Behebung der Mängel im angemessenen Rahmen mitzuwirken und insbesondere die erforderlichen Mangeldokumentationen vorzunehmen sowie Auskünfte zu erteilen.

(c) Es gelten die kaufmännischen Prüfungs- und Rügeobliegenheiten.

(d) Die verschuldensunabhängige Haftung für bereits bei Vertragsabschluss vorliegende Mängel, solange diese von dem Auftraggeber erkannt wurden oder der Auftraggeber diese hätte erkennen müssen und sie in beiden Fällen nicht innerhalb von 24 h gemeldet hat, wird ausgeschlossen.

(e) Die Gewährleistung ist ausgeschlossen, wenn der Auftraggeber ohne Befugnis der GoSuccess GmbH Änderungen an der SaaS-Software vorgenommen hat, es sei denn dass der Auftraggeber nachweisen kann, dass diese Änderungen keinen Einfluss auf den Mangel hatten.

(f) Ansprüche wegen Mängeln verjähren in zwölf Monaten, außer der Mangel wurde arglistig verschwiegen.

Teil 7
Besondere Bestimmungen für Entwicklungsleistungen

§ 1 Auftragsbeschreibung

(a) Die Leistungen der GoSuccess GmbH umfassen Entwicklungsleistungen, zu denen u.a. die Neuerstellung von Software und Inhalten, als auch Analyse- und Beratungsleistungen gehören. Die konkreten Spezifikationen der jeweiligen vertraglichen Leistung, deren Umfang, Anwendungsgebiete, Rahmenbedingungen, Funktionen, Dokumentationen sowie der Zeit- und Ablaufplan ergeben sich aus dem, der jeweiligen Leistung zugrundeliegendem Hauptvertrag (nachfolgend „Auftragsbeschreibung“).

(b) Für die Auftragsbeschreibung gelten keine Vorgaben, sie kann z.B. auch in Form eines Angebotes oder eines Lasten- und Pflichtenheftes erfolgen. Die Auftragsbeschreibung hat einen für die jeweilige Leistung branchenüblich hinreichenden Detailgrad aufzuweisen.

(c) Ist die Auftragsbeschreibung unzureichend oder ist deren Umfang in bestimmten Fällen zweifelhaft, umfassen die zu erbringenden Leistungen die branchenüblichen Aufgaben, welche notwendig sind, um den vereinbarten Vertragszweck zu erfüllen.

(d) Nachträgliche Änderungen der Auftragsbeschreibung benötigen zu deren Wirksamkeit einer ausdrücklichen Bestätigung des jeweiligen Vertragspartners.

(e) Wenn die vertraglichen Leistungen der Erreichung eines konkreten Erfolges dienen (z.B. Erstellung eines konkreten Werkes, Erreichen bestimmter Erfolgszahlen) handelt es sich insoweit um einen Werkvertrag. Ansonsten liegt ein Dienstvertrag vor.

(f) Die Installation von Software auf den Systemen des Kunden wird durch einen Administrator des Kunden durchgeführt. Eine Schulung der Anwender, Dokumentation, Einweisung, Installation und Wartung ist nicht Bestandteil der Leistungen der GoSuccess GmbH und muss gesondert vereinbart werden.

§ 2 Zusammenarbeit und Mitwirkungspflichten

(a) Die Vertragsparteien arbeiten vertrauensvoll zusammen und unterrichten sich bei Abweichungen von dem vereinbarten Vorgehen oder Zweifeln an der Richtigkeit der Vorgehensweise des anderen unverzüglich gegenseitig.

(b) Der Kunde verpflichtet sich, die GoSuccess GmbH bei Erfüllung ihrer vertraglich geschuldeten Leistung zu unterstützen. Dazu gehört insbesondere die rechtzeitige Zurverfügungstellung von Informationen und Datenmaterial, soweit die Mitwirkungsleistungen des Auftraggebers dies erfordern.

(c) Sofern für die Leistungserbringung durch die GoSuccess GmbH erforderlich und nicht durch die GoSuccess GmbH zu erbringen,

  1. stellt der Auftraggeber die technischen Einrichtungen wie Hardware, Stromversorgung, Telefonverbindung und Datenübertragungsleitungen funktionsbereit und stellt diese in angemessenem Umfang kostenlos zur Verfügung;
  2. stellt der Auftraggeber die Zugangsdaten zur Verfügung. Zu den Zugangsdaten zählen der bzw. die nötigen Benutzername und das Passwort;
  3. unterstützt der Auftraggeber die GoSuccess GmbH bei Testläufen und Abnahmetests durch entsprechendes Personal.

(d) Mitwirkungsleistungen und Beistellungen des Auftraggebers erfolgen kostenfrei für die GoSuccess GmbH.

(e) Kann die GoSuccess GmbH die Leistungen wegen fehlender und unzureichender Mitwirkungsleistungen oder Beistellungen des Auftraggebers nicht oder nur mit Mehraufwendungen erbringen, ist die GoSuccess GmbH berechtigt, hierdurch notwendige Mehraufwendungen gegenüber dem Auftraggeber geltend zu machen.

(f) Die Vertragsparteien und deren Ansprechpartner verständigen sich in regelmäßigen Abständen, die gemeinsam festgelegt werden, über Fortschritte und Hindernisse bei der Vertragsdurchführung, um gegebenenfalls lenkend in die Durchführung des Vertrages eingreifen zu können.

(g) Erkennt der Auftraggeber, dass eigene Angaben und Anforderungen fehlerhaft, unvollständig, nicht eindeutig oder undurchführbar sind, hat er dies und die ihm erkennbaren Folgen der GoSuccess GmbH unverzüglich mitzuteilen.

§ 3 Umfang der übertragenen Nutzungsrechte

(a) Die GoSuccess GmbH überträgt dem Auftraggeber die für den jeweiligen vertraglichen Zweck erforderlichen Nutzungsrechte an ihren Werken in dem der Auftragsbeschreibung entsprechendem Nutzungsumfang, der Nutzungsdauer sowie räumlichen Anwendungsbereich. Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird jeweils ein einfaches Nutzungsrecht zur eigenen Nutzung übertragen.

(b) An Werken, die individuell und spezifisch für den Auftraggeber erbracht werden (zum Beispiel individuelle Grafiken oder Programmroutinen) erhält der Auftraggeber ein ausschließliches, zeitlich und räumlich unbeschränktes, sachlich auf die vertraglichen Zwecke beschränktes Nutzungs- und Verwertungsrecht, welches insbesondere die Nutzung-, Vervielfältigung- sowie Verbreitungsrechte und das Recht der öffentlichen Zugänglichmachung erfasst. Ausgenommen ist der Weiterverkauf- und Weitervertrieb des Werks durch den Auftraggeber.

(c) Bei Werken die auf anderen Werken aufbauen, diese ändern, erweitern oder anpassen (z.B. bei individueller Anpassung von Templates oder Softwaremodulen), erstrecken sich die etwaigen ausschließlichen Rechte des Auftraggebers nicht auf die ursprünglichen Werke, sondern nur soweit die durch die GoSuccess GmbH für den Auftraggeber vorgenommenen Änderungen, Erweiterungen und Anpassungen reichen.

(d) Dem Auftraggeber wird ein Recht zur Bearbeitung des Werkes eingeräumt, solange das Bearbeitungsrecht ausdrücklich vereinbart wurde oder sich aus der Natur des Auftrags ergibt.

(e) Die Nutzungsrechte an den Werken gehen erst nach vollständiger Zahlung der Vergütung durch den Auftraggeber auf diesen über.

(f) Soweit das Werk Open Source-Bestandteile enthält, erfolgt die Rechteübertragung nur im Umfang und nach Maßgabe der jeweiligen Open Source Lizenz. Die GoSuccess GmbH verweist ausdrücklich darauf, dass die Open Source-Bestandteile nur im Rahmen der jeweiligen Lizenz genutzt, bearbeitet und Gegenstand von Verfügungen sein dürfen.

(g) Vorschläge und Weisungen des Auftraggebers oder seiner Mitarbeiter begründen kein Miturheberrecht.

(h) Die GoSuccess GmbH ist berechtigt, angemessene technische Maßnahmen zum Schutz vor einer nicht vertragsgemäßen Nutzung des Werkes zu treffen, sofern die vertragsgemäße Nutzung hierdurch nicht beeinträchtigt wird.

(i) Die GoSuccess GmbH ist berechtigt, auf die für den Auftraggeber entworfenen und hergestellten Werke, vorbehaltlich etwaiger ausdrücklicher Verschwiegenheitsverpflichtungen, zum Zwecke der Eigenwerbung zu hinzuweisen.

(j) Die GoSuccess GmbH ist ferner berechtigt, an üblicher Stelle innerhalb der Werke auf ihre Urheberschaft hinzuweisen, insbesondere bei Client- und Serverkomponenten in einer Infobox, bei Websitekomponenten im Seitenfuß und bei Websites im Impressum. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, diese Hinweise ohne die Zustimmung der GoSuccess GmbH zu entfernen.

§ 4 Herausgabe von Vorlagen, Entwürfen und Sourcecode

(a) Die, von der GoSuccess GmbH erstellten Vorlagen, Entwürfe, Rohdaten, Dateien, und sonstige Arbeitsmittel, die dazu dienen, die nach dem Vertrag geschuldete Leistung zu erbringen (nachfolgend bezeichnet als „Vorlagen“), bleiben Eigentum der GoSuccess GmbH. Wünscht der Auftraggeber die Herausgabe, ist dies gesondert zu vereinbaren und zu vergüten.

(b) Ist die Herausgabe des Sourcecodes vereinbart, reicht dessen Übergabe/Verschaffung des Zugans in digitaler Form aus. Ist ein Recht zur Bearbeitung des Werkes nicht vereinbart, darf der Auftraggeber den Sourcecode nur verwenden, wenn die GoSuccess GmbH eine Fehlerbehebung, eine Änderung oder Erweiterung der Anwendung innerhalb einer angemessenen Frist nicht durchführen kann oder will. Dem Auftraggeber ist bekannt, dass er zur Arbeit mit dem Sourcecode unter Umständen Entwicklerlizenzen für die eingesetzten Komponenten von Drittanbietern erwerben muss. Sollte der Sourcecode nicht unter einer Open Content Lizenz stehen, darf er vorbehaltlich abweichender Vereinbarung, nicht im Rahmen einer Anwendung, die nicht Bestandteil der vertraglichen Vereinbarung mit der GoSuccess GmbH ist, verwendet werden.

(c) Eine Aufbewahrungspflicht besteht nicht. Die GoSuccess GmbH ist spätestens nach Ablauf von 6 Monaten zur Löschung der Vorlagen und des Sourcecodes berechtigt.

§ 5 Angebote, Präsentationen und Pitches

(a) Die Entwicklung konzeptioneller und gestalterischer Vorschläge durch die GoSuccess GmbH mit dem Ziel der weiteren Auftragserteilung durch den Auftraggeber erfolgt, unbeschadet im Einzelfall abweichender Regelungen, gegen Zahlung des mit dem Auftraggebern dafür vereinbarten Entgelts (Präsentationshonorar).

(b) Urheber-, Nutzungs- und Eigentumsrechte an den von der GoSuccess GmbH in diesem Rahmen der vorgelegten Arbeiten verbleiben auch bei Berechnung eines Präsentationshonorars bei der GoSuccess GmbH. Erst mit Erteilung des Auftrags zur Realisation gegen gesonderte Vergütung erwirbt der Auftraggeber Nutzungsrechte im vereinbarten Umfang.

§ 6 Abnahme

(a) Diese Regelungen zur Abnahme gelten nur wenn sie einem Werkvertrag zugrunde gelegt werden.

(b) Gegenstand der Abnahme ist die vertraglich geschuldete Leistung entsprechend der Auftragsbeschreibung.

(c) Voraussetzung für die Abnahme ist, dass die GoSuccess GmbH dem Auftraggeber die Leistungsergebnisse vollständig übergibt und ihm die Abnahmebereitschaft anzeigt. Die Übergabe aller für die Abnahme notwendigen Leistungsergebnisse, stellt eine Aufforderung zur Abnahme dar.

(d) Daraufhin hat der Auftraggeber innerhalb von 7 Tagen mit der Prüfung der Abnahmefähigkeit zu beginnen.

(e) Schlägt die Abnahme fehl, so übergibt der Auftraggeber der GoSuccess GmbH eine Auflistung aller die Abnahme hindernden Mängel. Nach Ablauf einer angemessenen Frist hat die GoSuccess GmbH eine mangelfreie und abnahmefähige Version der vertraglich geschuldeten Leistung bereitzustellen. Im Rahmen der darauf folgenden Prüfung werden nur die protokollierten Mängel geprüft, soweit sie ihrer Funktion nach Gegenstand einer isolierten Prüfung sein können.

(f) Nach erfolgreicher Prüfung hat der Auftraggeber innerhalb von 7 Tagen schriftlich die Abnahme der Arbeitsergebnisse zu erklären.

(g) Sofern zuvor keine wesentlichen Mängel mitgeteilt werden, gelten die Leistungsergebnisse nach Ablauf von 4 Wochen nach Vorlage zur Abnahme, als durch den Auftraggeber abgenommen.

(h) Mängel sind der GoSuccess GmbH mitzuteilen und zu beschreiben.

(i) Wegen unwesentlicher Mängel darf der Auftraggeber die Abnahme nicht verweigern. Dies steht jedoch unter dem Vorbehalt der unverzüglichen Beseitigung der Mängel durch die GoSuccess GmbH. Diese Mängel sind im Abnahmeprotokoll einzeln aufzuführen.

(j) Die Erstellung der vertraglichen Leistungen kann in einzelnen Teilabschnitten vereinbart werden. Die GoSuccess GmbH ist berechtigt den Auftraggeber zu einer Teil- oder Zwischenabnahme aufzufordern, wenn dies aufgrund der Materie, des Umfangs oder des zeitlichen Ablaufs bei der Leistungserbringung sachlich begründet und für den Auftraggeber zumutbar ist.

(k) Die Regelungen zur Abnahme, Gewährleistung und Vergütung gelten für die jeweiligen Teilabschnitte. Dies bedeutet insbesondere, dass Change-Requests des Auftraggebers, welche von bereits abgenommenen Teilabschnitten abweichen, durch diesen gesondert zu vergüten sind.

Teil 8
Allgemeine Regelungen zur Gewährleistung und Haftung

§ 1 Leistungsstörungen

(a) Für Leistungsstörungen ist die GoSuccess GmbH nur verantwortlich, soweit diese die von der GoSuccess GmbH zu erbringenden Leistungen betreffen. Insbesondere für die Funktionsfähigkeit der eigentlichen Internet-Präsenz des Auftraggebers, bestehend aus den auf den Server aufgespielten Daten (z.B. HTML-Dateien, Flash-Dateien, Skripte etc.), ist die GoSuccess GmbH nicht verantwortlich, soweit die Nichtfunktion nicht auf einem Mangel der durch die GoSuccess GmbH zu erbringenden Leistungen beruht.

(b) Störungen hat die GoSuccess GmbH im Rahmen der technischen und betrieblichen Möglichkeiten unverzüglich zu beseitigen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, der GoSuccess GmbH für ihn erkennbare Störungen unverzüglich anzuzeigen („Störungsmeldung“).

(c) Wird die Funktionsfähigkeit der Dienste aufgrund nicht vertragsgemäßer Inhalte oder aufgrund einer über den vertraglich vorausgesetzten Gebrauch hinausgehende Nutzung beeinträchtigt, kann der Auftraggeber hinsichtlich hierauf beruhender Störungen keine Rechte geltend machen.

(d) Sofern ein SLA durch die GoSuccess GmbH vorgelegt wird, richtet sich die zugesicherte Verfügbarkeit der einzelnen Dienste und Funktionen in dem zum Tarif gehörenden SLA.

(e) Im Falle höherer Gewalt ist die GoSuccess GmbH von der Leistungspflicht befreit. Hierzu zählen insbesondere rechtmäßige Arbeitskampfmaßnahmen, auch in Drittbetrieben und behördliche Maßnahmen, soweit nicht von der GoSuccess GmbH verschuldet.

(f) Vorbehaltlich anderweitiger Vereinbarungen und SLA gewährleistet die GoSuccess GmbH eine Erreichbarkeit ihrer Infrastruktur von 99,8% im Jahresmittel. Hiervon ausgenommen sind Zeiten, in denen diese aufgrund von technischen oder sonstigen Problemen, die nicht im Einflussbereich der GoSuccess GmbH liegen (höhere Gewalt, Verschulden Dritter, etc.) nicht zu erreichen ist. Die GoSuccess GmbH kann den Zugang zu den Leistungen beschränken, sofern die Sicherheit des Netzbetriebes, die Aufrechterhaltung der Netzintegrität, insbesondere die Vermeidung schwerwiegender Störungen des Netzes, der Software oder gespeicherter Daten dies erfordern.

(g) Für regelmäßige, dringende, geplante oder ungeplante Wartungsarbeiten an den Systemen und der Infrastruktur der GoSuccess GmbH und den Zulieferern der GoSuccess GmbH, welche für den Erhalt und die Sicherheit des laufenden Betriebes, bzw. für Updates und Upgrades notwendig sind, werden Wartungszeiten vereinbart. Eventuelle Beeinträchtigungen der Verfügbarkeit durch Wartungsarbeiten in den Wartungszeiten stellen keine Ausfallzeiten dar. Wartungszeiten können täglich in der Zeit von 02:00 – 06:00 Uhr stattfinden sowie außerhalb dieser Zeit, wenn die Wartung in regulären Fällen 6 Tage und in dringenden außerordentlichen Fällen 4 Tage im Voraus angekündigt wird. Die Ankündigung kann per E-Mail erfolgen. Sollten in einem SLA abweichende Wartungszeiten vereinbart sein, gehen sie den vorstehend genannten Wartungszeiten vor.

§ 2 Haftung & Schadensersatz

(a) Die GoSuccess GmbH haftet nach diesem Vertrag nur nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen:

(b) Die GoSuccess GmbH haftet unbeschränkt für vorsätzlich oder grob fahrlässig durch die GoSuccess GmbH, ihre gesetzlichen Vertreter oder leitenden Angestellten verursachte Schäden sowie für vorsätzlich verursachte Schäden sonstiger Erfüllungsgehilfen; für grobes Verschulden sonstiger Erfüllungsgehilfen bestimmt sich die Haftung nach den unten in (f) aufgeführten Regelungen für leichte Fahrlässigkeit.

(c) Die GoSuccess GmbH haftet unbeschränkt für vorsätzlich oder fahrlässig verursachte Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit durch die GoSuccess GmbH, ihre gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen.

(d) Die GoSuccess GmbH haftet für Schäden aufgrund fehlender zugesicherter Eigenschaften bis zu dem Betrag, der vom Zweck der Zusicherung umfasst war und der für die GoSuccess GmbH bei Abgabe der Zusicherung erkennbar war.

(e) Die GoSuccess GmbH haftet für Produkthaftungsschäden entsprechend der Regelungen im Produkthaftungsgesetz.

(f) Die GoSuccess GmbH haftet für Schäden aus der Verletzung von Kardinalpflichten durch die GoSuccess GmbH, ihre gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen; Kardinalpflichten sind die wesentlichen Pflichten, die die Grundlage des Vertrags bilden, die entscheidend für den Abschluss des Vertrags waren und auf deren Erfüllung der Auftraggeber vertrauen darf. Wenn die GoSuccess GmbH diese Kardinalpflichten leicht fahrlässig verletzt hat, ist ihre Haftung auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens (nachfolgend „typischer Schaden“) begrenzt.

(g) Die GoSuccess GmbH haftet für die Nichteinhaltung der zum Vertrag gehörenden SLA ausschließlich in der darin festgelegten Höhe als typischen Schaden.

(h) Der typische Schaden ist grundsätzlich auf den festgelegten Betrag (im Fall der Nichteinhaltung der SLA) und sonst auf die Höhe des Entgelts für den Zeitraum, in dem die Pflichtverletzung stattgefunden hat, begrenzt. Dies gilt nicht, wenn die Beschränkung im Einzelfall unter Billigkeitsgesichtspunkten unangemessen wäre. Der typische Schaden übersteigt grundsätzlich nicht das Fünffache der vereinbarten Vergütung.

§ 3 Haftung & Schadensersatz bei Datenverlusten

(a) Die GoSuccess GmbH haftet für den Verlust von Daten nur bis zu dem Betrag, der bei ordnungsgemäßer und regelmäßiger Sicherung der Daten durch den Auftraggeber zu deren Wiederherstellung angefallen wäre. Der Auftraggeber sichert der GoSuccess GmbH zu, eine dem Stand der Technik entsprechende Datensicherung und Virenabwehr zu betreiben.

(b) Bei leichter Fahrlässigkeit haftet die GoSuccess GmbH nur, sofern der Auftraggeber unmittelbar vor Durchführung der Maßnahme, die zum Datenverlust geführt hat, eine ordnungsgemäße Datensicherung durchgeführt hat.

(c) Eine weitere Haftung der GoSuccess GmbH ist dem Grunde nach ausgeschlossen.

Teil 9
Vergütung und Abrechnung

§ 1 Vergütung und Rechnung

(a) Die Höhe der vom Auftraggeber an die GoSuccess GmbH zu bezahlenden Entgelte und der jeweilige Abrechnungszeitraum ergeben sich aus dem Hauptvertrag.

(b) Die GoSuccess GmbH wird die Vergütung entsprechend dem Abrechnungszeitraum des jeweiligen Tarifs im Voraus in Rechnung stellen. Rechnungen können, vorbehaltlich anderer Vereinbarung, in elektronischer Form erfolgen und per E-Mail versendet oder online zum Download gestellt werden.

(c) Vorbehaltlich einer ausdrücklich abweichenden Regelung verstehen sich sämtliche in der Leistungsbeschreibung genannte Beträge als Nettobeträge, d.h. exklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer.

(d) Vorbehaltlich anderer Vereinbarungen erfolgen alle Zahlungen des Auftraggebers per SEPA-Basislastschrift. Hierzu verpflichtet sich der Auftraggeber, ein SEPA-Lastschriftmandat zu erteilen. Für die Vorankündigung der SEPA-Basislastschrift gilt eine verkürzte Frist von einem Kalendertag.

(e) Rechnungen sind vorbehaltlich anderer Angaben ohne Abzug innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsdatum zur Zahlung fällig.

(f) Soweit der Auftraggeber in Zahlungsverzug gerät, wird der ausstehende Betrag in gesetzlich festgelegter Höhe über dem jeweils gültigen Basiszinssatz verzinst. Dies lässt die Geltendmachung weiterer Rechte unberührt.

(g) Für jede Mahnung der Rechnung sowie Bearbeitung von Rücklastschriften fällt eine Mahngebühr von jeweils 6,00 Euro, zzgl. etwaiger Kosten/Auslagen (z.B. Rücklastschriftgebühren) an. Dem Auftraggeber bleibt es vorbehalten niedrigeren Mahnaufwand nachzuweisen.

(h) Der Auftraggeber kann gegen Ansprüche der GoSuccess GmbH nur unbestrittene oder rechtskräftig festgestellte Forderungen aufrechnen, sofern es sich hierbei nicht um Ansprüche auf Fertigstellung oder Mangelbeseitigung handelt. Dem Auftraggeber steht die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts nur wegen Gegenansprüchen aus diesem Vertrag zu.

§ 2 Anpassung von Preisen

(a) Bei Dauerschuldverträgen ist die GoSuccess GmbH zu einer angemessenen Anhebung der vereinbarten Pauschale nach Ankündigung berechtigt. Eine solche Anhebung tritt zum Ende des Abrechnungszeitraums in Kraft, der frühestens 60 Tage nach Mitteilung der Änderung endet.

(b) Eine Preissenkung tritt zum Ende des Abrechnungszeitraums in Kraft, der nach Änderung des Preises endet.

(c) Eine Anhebung der Preise darf das Entgelt des vorausgehenden Zwölfmonatszeitraumes um nicht mehr als 10 % überschreiten. Erhöhen sich die Einkaufspreise für Domains um mehr als 10 %, kann die diese Erhöhung im gleichen Verhältnis weitergegeben werden.

(d) Sofern der Auftraggeber mit der Anpassung nicht einverstanden ist, kann er den Vertrag unter Einhaltung der Kündigungsfrist zum Tag des Inkrafttretens des neuen Entgelts kündigen. Sofern die reguläre Kündigungsfrist des Vertrags 30 Tage überschreitet, gilt hierfür abweichend eine Kündigungsfrist von 30 Tagen.

§ 3 Zahlungserstattung im Fall von Sperrungen und Kündigungen

(a) Sperrt die GoSuccess GmbH die Leistungen aufgrund der Verletzung, der sich aus dem Vertrag und diesen AGB ergebenden Pflichten des Auftraggebers ergeben, besteht der Entgeltanspruch der GoSuccess GmbH fort.

(b) Es erfolgt keine Rückerstattung im Voraus geleisteter Beträge, sofern eine Sperrung oder Kündigung des gesamten Vertrages oder einzelner abtrennbarer Leistungen nicht durch die GoSuccess GmbH verschuldet worden ist.

Teil 10
Sperrung, Freistellung, Schadensersatz, Vertragsstrafe

§ 1 Sperrung wegen Zahlungsrückstands

(a) Bei einem Zahlungsrückstand von mehr als 30 Tagen ist die GoSuccess GmbH berechtigt, die vom Auftraggeber in Anspruch genommenen Leistungen zu sperren (hierzu gehört auch die Markierung von Zertifikaten als ungültig, Aussetzen von Domains durch HOLD Status und das Aussetzen von Transfer-Verfahren bei Domains).

(b) Sperrt die GoSuccess GmbH die Leistungen berechtigt wegen Zahlungsverzugs, macht die GoSuccess GmbH die Entsperrung vom Ausgleich aller offenen Forderungen sowie eines Bearbeitungsentgelts in Höhe von 20,00 EUR abhängig. Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis vorbehalten, dass ein Schaden nicht entstanden oder wesentlich niedriger ist.

§ 2 Sperrung aus sonstigen Gründen

(a) Die GoSuccess GmbH ist unter den nachfolgend genannten Voraussetzungen zur Sperrung der vertragsgegenständlichen Dienste und Leistungen berechtigt. Die Wahl der Sperrmaßnahme liegt dabei im sachgerechten Ermessen der GoSuccess GmbH. Die GoSuccess GmbH wird insoweit die berechtigten Belange des Auftraggebers berücksichtigen. Erfolgt die Sperrung durch die Deaktivierung des Domain-Nameserver-Dienstes, informiert die GoSuccess GmbH den Auftraggeber gleichzeitig mit der Sperrmitteilung darüber, wie der Auftraggeber auf die Inhalte – insbesondere zur Abänderung bzw. Beseitigung des Rechtsverstoßes – zugreifen kann. Die GoSuccess GmbH genügt ihrer Mitteilungspflicht, wenn die GoSuccess GmbH die Sperrmitteilung per E-Mail an die vom Auftraggeber angegebene E-Mail-Adresse (Teil 1 – § 7(a) dieser AGB) sendet.

(b) Erlangt die GoSuccess GmbH selbständig von einem durch den Auftraggeber begangenen Verstoß, insbesondere gegen die Regelungen der Teil 4 – § 2(c), Teil 2 – § 2(a) sowie Teil 1 – § 7(b) dieser AGB Kenntnis, der nicht offensichtlich unberechtigt ist oder wird der Auftraggeber aufgrund eines solchen Verstoßes in Anspruch genommen, insbesondere anwaltlich abgemahnt, ist die GoSuccess GmbH zur Sperrung berechtigt. Die GoSuccess GmbH wird den Auftraggeber von der Sperrung unter Angabe des Grundes unverzüglich in Kenntnis setzen. Die GoSuccess GmbH hebt die Sperrung auf, wenn der Auftraggeber Die GoSuccess GmbH gegenüber eine schriftliche Stellungnahme abgibt und eine Sicherheit geleistet hat. Die Höhe der Sicherheit entspricht insoweit der Höhe möglicher Verfahrenskosten von der GoSuccess GmbH für den Fall gerichtlicher Klärung ob ein Gesetzes- oder Vertragsverstoß gegeben ist.

Teil 11
Kündigung

§ 1 Vertragslaufzeit

(a) Die Vertragsdauer und Kündigungsfristen richten sich nach den Vereinbarungen im Hauptvertrag.

(b) Sofern die Vertragsdauer weder in der Leistungsbeschreibung des Tarifs noch in den dazugehörigen besonderen Bestimmungen in diesen AGB festgelegt ist, beträgt diese 12 Monate.

(c) Der Abrechnungszeitraum von zusätzlichen Optionen (z.B. mehr Speicherplatz oder dedizierte IP-Adressen) entspricht dem Abrechnungszeitraum des Hauptvertrags. Wird die Option während der Laufzeit des Hauptvertrags bestellt, wird die erste Vertragslaufzeit zur Angleichung an die Restlaufzeit des Hauptvertrags angepasst.

(d) Die Kündigung zum jeweiligen Tarif zusätzlich gewählter Optionen lässt das Vertragsverhältnis insgesamt unberührt.

§ 2 Ordentliche Kündigung

(a) Sofern die Kündigungsfrist weder in der Leistungsbeschreibung des Tarifs noch in den dazugehörigen besonderen Bestimmungen in diesen AGB festgelegt ist, beträgt diese 30 Tage zum Vertragsende.

(b) Die Kündigungsfrist von zusätzlichen Optionen entspricht der Kündigungsfrist des Hauptvertrags.

(c) Wird keine rechtzeitige Kündigung ausgesprochen, verlängert sich die Laufzeit des Vertrages nach Ablauf dessen Laufzeit automatisch um denselben Zeitraum.

§ 3 Außerordentliche Kündigung

(a) Jede Partei kann Verträge, welchen diese AGB zugrunde liegen, aus wichtigem Grund außerordentlich kündigen, wenn eine oder mehrere Vereinbarungen durch die jeweils andere Vertragspartei nicht eingehalten wurden und nach einer schriftlichen Aufforderung zur Besserung diese schuldhaft nicht innerhalb einer Frist von 14 Tagen erfolgt ist.

(b) Die außerordentliche Kündigung ist auch ohne vorherige Aufforderung zur Besserung möglich, wenn eine Fortsetzung des Vertrages dem Kündigenden unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls und unter Abwägung der Interessen beider Vertragsparteien nicht zugemutet werden kann. Dies ist insbesondere der Fall bei:

  1. offensichtlichen und gravierenden Vertrags- oder Rechtsverstößen, wie z.B. der Speicherung oder des zum Abruf Bereithalten von Inhalten im Sinne des § 4 Jugendmedienschutz-Staatsvertrages oder offensichtlich urheberrechtlich geschützter Software bzw. audiovisueller Inhalte (Musik, Videos etc.);
  2. insofern der Auftraggeber wiederholt Ziel von DoS-Angriffen ist, deren Auswirkungen die Infrastruktur der GoSuccess GmbH beeinflussen und/oder andere Kunden der GoSuccess GmbH einschränken;
  3. strafbarer Ausspähung oder Manipulationen der Daten der GoSuccess GmbH oder anderer Kunden der GoSuccess GmbH durch den Auftraggeber.

(c) Ein wichtiger Grund liegt insbesondere dann vor, wenn

  1. die GoSuccess GmbH einen ausdrücklich vereinbarten Fertigstellungtermin nicht einhält und eine vom Auftraggeber angesetzte, angemessene Nachfrist fruchtlos verstreichen lässt, es sei denn die GoSuccess GmbH hat die Verzögerung nicht zu vertreten;
  2. eine der Vertragsparteien ihre Pflichten aus diesem Vertrag oder jeweiligem Auftrag in grober Weise verletzt;
  3. über das Vermögen der anderen Vertragspartei das Insolvenzverfahren eröffnet oder mangels Masse die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens abgelehnt wird;
  4. ein Fall von Zahlungsverzug gem. § 543 Abs.2 Nr.2 BGB vorliegt.

(d) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung gemäß § 543 Abs. 2 Nr. 1 BGB kann der Auftraggeber bei Softwaremiete nur unter der Voraussetzung geltend machen, dass er die GoSuccess GmbH zuvor schriftlich unter angemessener Fristsetzung zur Nachbesserung aufgefordert hat und die Frist erfolglos verstrichen ist.

§ 4 Form der Kündigung

(a) Die Kündigung hat schriftlich zu erfolgen.

(b) Aus Gründen der Sicherheit, insbesondere der Nachweisbarkeit der Authentizität des Auftraggebers und der Kündigung, kann die GoSuccess GmbH besondere Kündigungsverfahren vorgeben, z.B. über einen passwortgeschützten Kundenbereich. Von diesem vorgegebenen Verfahren darf der Auftraggeber abweichen, falls die Pflicht zu dessen Wahrnehmung für ihn im Einzelfall unangemessen und unbillig wäre.

(c) Der Auftraggeber erhält an die hinterlegte E-Mail-Adresse (Teil 1 – § 7(a) dieser AGB) eine Kündigungsbestätigung zu seiner Kontrolle. Ferner kann diese E-Mail-Adresse in Fällen fehlerhafter Kündigungen zwecks Beanstandung genutzt werden.

§ 5 Einstellung der Leistung

(a) Nach Beendigung des Vertragsverhältnisses ist die GoSuccess GmbH zur Erbringung der vertraglichen Leistungen nicht mehr verpflichtet.

(b) Die GoSuccess GmbH kann sämtliche auf dem Server befindliche Daten des Auftraggebers, einschließlich in den Postfächern befindlicher E-Mails, löschen. Die rechtzeitige Speicherung und Sicherung der Daten liegt daher in der Verantwortung des Auftraggebers.

Teil 12
Vertraulichkeit, Datenschutz Und Schlussbestimmungen

§ 1 Datenschutz

(a) Die GoSuccess GmbH ist berechtigt, die Leistungen in Übereinstimmung mit etwaig angeschlossenen Datenverwendungsvereinbarungen durch Dritte als Unterauftraggeber (Subunternehmer) zu erbringen. Die GoSuccess GmbH haftet insoweit für die Leistungserbringung von Subunternehmern wie für eigenes Handeln.

(b) Soweit vom Auftraggeber personenbezogene Daten an die Software übermittelt werden, erfolgt die Erbringung der vertragsgegenständlichen Leistungen durch die GoSuccess GmbH ausschließlich im Auftrag des Auftraggebers unter Beachtung der gesetzlichen Voraussetzungen als Auftragsverarbeitung. Der Auftraggeber bleibt für die Einhaltung der Datenschutzvorschriften und berufsrechtlichen Regelungen als datenverarbeitende Stelle verantwortlich. Eine Funktionsübertragung auf die GoSuccess GmbH wird nicht vereinbart.

(c) Die GoSuccess GmbH ist berechtigt dem Auftraggeber eine angemessene Gebühr für den Abschluss von zusätzlichen Datenschutzvereinbarungen in Rechnung zu stellen, sofern die Gebühr dem Auftraggeber vor Abschluss der jeweiligen Vereinbarung mitgeteilt wird.

(d) Der Auftraggeber wird auf die grundsätzlichen Gefahren der Datenfernübertragung über das Internet hingewiesen und setzt dem Stand der Technik entsprechende Schutzmaßnahmen zum Schutz seiner Daten ein.

(e) Im Übrigen wird im Hinblick auf die Verarbeitung personenbezogener Daten auf die Datenschutzerklärung auf der Website der GoSuccess GmbH hingewiesen: https://gosuccess.co/datenschutz

§ 2 Vertraulichkeit und Geheimhaltung

(a) Die Vertragsparteien verpflichten sich, alle vertraulichen Informationen, die ihnen bei der Durchführung dieses Vertrags bekannt werden, vertraulich zu behandeln und nur für vertraglich vereinbarte Zwecke zu verwenden.

(b) Vertrauliche Informationen im Sinne dieser Bestimmung sind Informationen, Unterlagen, Angaben und Daten, die als solche bezeichnet sind oder ihrer Natur nach als vertraulich anzusehen sind. Die GoSuccess GmbH verpflichtet sich, nur solchen Mitarbeitern Zugang zu vertraulichen Informationen des Auftraggebers zu gewähren, die mit der Leistungserbringung im Rahmen dieses Vertrags betraut sind. Beide Vertragsparteien sind verpflichtet, auf Wunsch der jeweils anderen Vertragspartei ihre Mitarbeiter eine entsprechende Verpflichtungserklärung unterschreiben zu lassen und der anderen Vertragspartei vorzulegen. Die Vertragsparteien werden für vertrauliche Informationen der jeweils anderen Vertragspartei keine Schutzrechtsanmeldungen anstrengen.

(c) Werden von einer öffentlichen Stelle vertrauliche Informationen im vorgenannten Sinne verlangt, so ist diese Vertragspartei unverzüglich und noch vor Herausgabe der Informationen an die öffentliche Stelle zu informieren, sofern dem keine zwingenden gesetzlichen Vorschriften oder behördliche Verfügungen entgegen stehen.

(d) Die Rechte und Pflichten nach diesem Abschnitt über Geheimhaltung werden von einer Beendigung dieses Vertrages nicht berührt. Beide Vertragsparteien sind verpflichtet, vertrauliche Informationen der anderen Vertragspartei bei Beendigung dieses Vertrags nach deren Wahl zurückzugeben oder zu vernichten, soweit diese nicht ordnungsgemäß verbraucht worden sind.

(e) Öffentliche Erklärungen der Vertragsparteien über eine Zusammenarbeit werden nur im vorherigen gegenseitigen Einvernehmen abgegeben.

§ 3 Schlussbestimmungen

(a) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

(b) Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis ist der Sitz der GoSuccess GmbH, sofern der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Gleichwohl ist die GoSuccess GmbH auch berechtigt, am Sitz des Auftraggebers zu klagen.

(c) Der Auftraggeber darf auf diesen AGB sowie den Verträgen, denen sie zugrunde liegen beruhenden Ansprüche gegenüber der GoSuccess GmbH nur nach Zustimmung der GoSuccess GmbH auf Dritte übertragen.

(d) Die Unwirksamkeit einzelner Regelungen dieser AGB und der auf ihnen beruhenden vertraglichen Abreden lässt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt. In diesem Fall verpflichten sich die Vertragsparteien, sich auf wirksame Regelungen zu verständigen, die wirtschaftlich dem intendierten Zweck der unwirksamen Regelungen am nächsten kommen. Dies gilt entsprechend für die Schließung etwaiger Lücken in diesem Vertrag.